Verfassungsbeschwerde gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“

Oft werde ich gefragt, wie man mich unterstützen kann bei meinem Engagement für die Rechte von Sexarbeitenden (und für die Rechte unserer Gäste oder Geschäftspartner). Hier gibt’s eine wunderbare Gelegenheit!

Das neue Prostituierten-„Schutz“-Gesetz tritt zum 1.7.2017 in Kraft und wird die Rechte von Sexarbeiter*innen massiv einschränken.

Das Gesetz im Überblick

Neben einer stigmatisierenden Sonder-Registrierungspflicht für Sexworker, der Gefahr von Datenschutzverletzungen und Zwangsoutings, und massiver Hürden für uns, zukünftig selbstbestimmt in kleinen Zusammenschlüssen zusammenzuarbeiten, sind auch die Punkte interessant, die nicht nur uns betreffen: So wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Privatwohnung eingeschränkt, es sind also jederzeit behördliche Kontrollen möglich, falls dort der Sexarbeit nachgegangen wird. Der Verdacht reicht schon. Das könnte für sexuell aktive Frauen (egal ob sie dafür letztendlich Geld nehmen oder nicht) mit konservativen Nachbarn durchaus unangenehm werden.

In den Bundesländern, in denen die Polizei jetzt schon in Bordellen und Studios ein anlassloses Zugangsrecht hat, ist es mit der Intimsphäre von Sexworkern und ihren Kunden nicht weit her. Da wird auch mal in laufende Aktionen reingeplatzt und in Bayern auch mit der Taschenlampe nachgeleuchtet, ob der Kondompflicht nachgekommen wurde. Das ganze soll nun bundesweit eingeführt werden, auch in bisher grundrechtlich geschützen Privatwohnungen.

Gegen das ProstSchG bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde geklärt werden müssen.

Ich werde zusammen mit Kolleginnen und Kollegen als eine der Beschwerdeführerinnen vors Bundesverfassungsgericht gehen um zu versuchen, das Gesetz zu kippen, oder wenigstens die schlimmsten Eingriffe in unsere Rechte abzuwenden.

Ein kompetenter Fachanwalt sitzt bereits dran und macht uns Hoffnung. Doch so ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen und kostet mehrere zehntausend Euro. Und hier seid ihr gefragt: Der „Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten“, Dona Carmen e.V., koordiniert die Arbeitstreffen und hat für die Anwaltskosten ein Spendenkonto eingerichtet.

Hilf uns Sexarbeiter*innen mit deiner Spende, für unsere Grund- und Menschenrechte zu kämpfen!

Solidaritätskonto Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘

Doña Carmen e.V.
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse

Weitere Details bei Dona Carmen.

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