Erfolg – Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe eingereicht!

Am 21. Juni 2017 wurde in Karlsruhe nach einer Kundgebung von Sexarbeiter/innen vor dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz übergeben.

Auf einer zuvor von Doña Carmen in Karlsruhe einberufenen Pressekonferenz erläuterteder von mittlerweile 25 Beschwerdeführer/innen beauftragte Anwalt Meinhard Starostik die Kernpunkte der 62 Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde. Dabei kündigte er an, dass man vor den Europäischen Gerichtshof gehen werde, sollte die Klage in Karlsruhe keinen Erfolg haben.

Juanita Henning, Sprecherin von Doña Carmen e.V., betonte, dass es das erste Mal in der Geschichte Deutschlands sei, dass Sexarbeiter/innen in eigener Sache das oberste Gericht anrufen. Es handele sich dabei um einen „Akt der Notwehr“. Das Einreichen der Verfassungsbeschwerde sei ein wichtiger juristischer Schritt im Kampf gegen das Prostituiertenschutzgesetz. Der Kampf endet damit keineswegs.

Zur vollständigen Pressemitteilung von Doña Carmen

Die Verfassungsbeschwerde gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ als pdf

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